Deine innere Essenz ist Glück.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co.

Rundum versorgt mit rechtskonformen Vollmachten.

In Zusammenarbeit mit der Jura Direkt GmbH berate ich meine Kunden und Kundinnen zum Thema Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung und erstelle zusammen mit Ihnen Ihr persönliches Vorsorgekonzept.

Als Kosmetikerin und Fußpflege kommt man immer ins Gespräch. Gerade bei langjährigen Kontakten werden die Themen immer persönlicher und so kommt man an diesem Thema kaum vorbei. Wie kann ich für mich und meine Familie vorsorgen? Was passiert mit mir, wenn ich mal krank werde? Wer kümmert sich um meine Kinder, meinen Ehepartner, wenn ich dies selbst nicht mehr kann?

Ich habe einige Zeit in der Finanzbranche gearbeitet und bin dort sensibilisiert worden für das Thema Vollmachten und Vorsorge. Es ist essentiell wichtig, für den Notfall vorzusorgen und sicherzustellen, dass die eigenen Bedürfnisse und Belange im Notfall gesichert sind. Dabei geht es nicht nur um Geld, es geht auch um persönliche Zuwendung, ein selbstbestimmtes Leben und die eigene Würde.

Wo möchten Sie im Krankheits-oder Pflegefall betreut werden? Welche Bestattungsart wünschen Sie sich? Möchten Sie künstlich ernährt werden? Sind Sie Organspender? Mögen Sie spezielle Nahrungsmittel nicht und wollen Sie diese auf gar keinen Fall serviert bekommen? Oder im Gegenteil, Sie möchten regelmäßig etwas ganz bestimmtes essen, ganz bestimmte Musik hören, etwas Besonderes an Ihrem Geburtstag anziehen? Ihren Kindern den Führerschein bezahlen?

Denken Sie darüber nach! Was ist für Sie so wichtig, dass es derjenige wissen muss, der sich für Sie einsetzt, wenn Sie es nicht mehr alleine können?

In Zusammenarbeit mit der JuraDirekt GmbH nehme ich Ihre Wünsche und Vorgaben auf, stehe dabei berated zur Seite. Die Dokumente werden nach der Datenerfassung rechtskonform von einem Notar erstellt, so sind Sie immer auf der Sicheren Seite. Und Sie können Ihre Angaben immer – zu jeder Zeit – ändern!

Rechtlich und finanziell vorsorgen in allen Lebenslagen

Mit einem ganzheitlichen Vorsorgekonzept sorgen Sie langfristig für sich und Ihre Familie vor.

Sichern Sie sich frühzeitig ab, um auch im Alter oder bei längerer Krankheit finanziell und rechtlich unabhängig zu bleiben.

Ein ganzheitliches Vorsorgekonzept geht weit über die rein finanziellen Aspekte hinaus.

WER ENTSCHEIDET IN IHREN ANGELEGENHEITEN, WENN IHNEN ETWAS ZUSTÖSST?

RECHTLICHE ABSICHERUNG

Rund 90 Prozent der Menschen haben keine Vollmachten. Damit sind Sie im Betreuungsfall fremdbestimmt und können auch in Wunschsituationen wie z. B. längerem Urlaub, langer Kur, Arbeiten im Ausland usw. nicht einfach von einer Vertrauensperson vertreten werden.

Wir erstellen für Sie rechtskonforme Gesamtvollmachten mit Patientenverfügung nach Ihren persönlichen Vorstellungen.

SICHERE ZUKUNFT FÜR IHRE KINDER

Familien mit Kindern unter 18 Jahren empfehlen Rechtsanwälte zur Gesamtvollmacht eine Sorgerechtsverfügung fertigen zu lassen.

Damit verhindern Sie, dass der Staat sich um die Kinder kümmert, wenn beide Elternteile ganz oder zeitweise ausfallen. In der Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie die Personen, bei denen die Kinder dann leben sollen und die sich um Erziehung und ggf. Vermögensverwaltung der Kinder (Erbe) kümmern dürfen.

Weitere Infos, interessante Videos, Termine für Online-Kundenveranstaltungen und mehr finden Sie hier.

Rund 90 Prozent der Menschen haben keine Vollmachten. Damit sind Sie im Betreuungsfall fremdbestimmt und können auch in Wunschsituationen wie z. B. längerem Urlaub, langer Kur, Arbeiten im Ausland usw. nicht einfach vom Partner vertreten werden. Drei Irrtümer sind mit Schuld an diesem Versorgungsdesaster …

Irrtum 1: Das betrifft nur Ältere

Irrtum 2: Das macht mein Ehepartner

Irrtum 3: Wenn mein Ehepartner zum gerichtlichen Betreuer bestellt wird, ist alles bestens.

 

Irrtum 1: Das betrifft nur Ältere

Jeder ab 18 Jahren kann in die Situation kommen …

Zum Betreuungsfall werden Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Behinderungen, physische und psychische Krankheiten und Unfälle können die Ursache dafür sein. Krankheiten und Unfälle können jeden zu jeder Zeit treffen. Und die Zahlen der Altersverteilung von Betreuungsfällen zeigen deutlich: rechtliche Betreuung ist nicht alleine ein Phänomen des Alters.

Von Berufsbetreuern betreute Personen:

  • 26,5 % im Alter von 18 – 39 Jahren,
  • 47,0 % im Alter von 40 – 69 Jahren,
  • 26,5 % 70 Jahre und älter.

Quelle: Zwischenbericht ISG Köln

 

Irrtum 2: Das macht mein Ehepartner

Leider nein.
Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. (BGB, § 1896 Abs. 1, Satz 1 BGB).

Die Lösung: Vollmachten
Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können. (BGB, § 1896 Abs. 2, Satz 2 BGB).

 

Irrtum 3: Wenn mein Ehepartner …

… zum gerichtlichen Betreuer bestellt wird, ist alles bestens.

Vielen Menschen sind die Pflichten eines bestellten Betreuers nicht bekannt. So geraten sie in die „Betreuungsfalle“. Vermögen und Konten werden getrennt. Sie müssen dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen, Anträge für Ausgaben stellen und viele Entscheidungen zu Gesundheit und wichtigen Angelegenheiten mit dem Gericht abstimmen. Sie können nicht selbstbestimmt handeln.

Die Lösung!

Rechtskonforme Gesamtvollmacht & dauerhafte Sicherheit
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Fachberater der Bereiche Finanzen, Steuern, Betreuung und Medizin klären über Auswirkungen fehlender Vollmachten auf deren Fachbereiche auf. Mittels Spezialsoftware legen Sie Ihre Vorstellungen selbst fest. Telefonisch, persönlich, online. Rechtsanwälte erstellen Ihre rechtskonformen Vollmachten, JURA DIREKT sorgt für Sicherheit.

Die Lösung: Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung
Lassen Sie eine rechtskonforme Gesamtvollmacht, ggf. mit Unternehmervollmacht, fertigen. Ein JURA DIREKT Ansprechpartner informiert Sie darüber, welche Wünsche und Vorstellungen Sie in Ihre Vollmachten einfließen lassen können. Die rechtliche Gestaltung und Erstellung der Vollmachten, die inhaltliche Überprüfung sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Angaben übernehmen kooperierende Rechtsanwälte nach den von Ihnen festgelegten Inhalten. Sie bestätigen Ihnen das persönliche Mandatsverhältnis schriftlich und haften für den Inhalt Ihrer Dokumente.

Das Ergebnis: von Rechtsanwälten erstellte und geprüfte, verbindliche Vollmachten nach Ihren persönlichen Vorstellungen.

Lebendige Dokumente
Nach der Erstellung sorgen Sie mindestens für sichere Hinterlegung, schnelle Verfügbarkeit und stets aktuelle, sich ändernden Lebensumständen angepasste Dokumente. Ihre Vollmachten sollen auch in späteren Jahren im Fall der Fälle rechtskonform wirksam sein. So soll die Patientenverfügung laut Bundesjustizministerium alle 12 Monate überprüft werden, um die reibungslose Anerkennung sicher zu stellen. Sie können dazu den JURA DIREKT Service nutzen. Dann ist alles automatisch erledigt.

Alternativ zu einem Live-Termin können Sie sich auch einen aufgezeichneten, 16 Min. Kundenvortrag zum Thema ansehen:

Aktuelle Blogbeiträge zum Thema Vorsorge und Vollmachten.

Warum eine Sorgerechtsverfügung Sinn macht!

Warum eine Sorgerechtsverfügung Sinn macht!

Wer braucht eine Sorgerechtsverfügung?

Familien mit Kindern unter 18 Jahren empfehlen Rechtsanwälte zur Gesamtvollmacht eine Sorgerechtsverfügung fertigen zu lassen. Damit verhindern Sie, dass der Staat sich um die Kinder kümmert, wenn beide Elternteile ganz oder zeitweise ausfallen. In der Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie die Personen, bei denen die Kinder dann leben sollen und die sich um Erziehung und ggf. Vermögensverwaltung der Kinder (Erbe) kümmern dürfen. Die Legitimation für Erziehung und Vermögen kann auch getrennt werden.